Allgemein:
Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden in den meisten Fällen von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Jedoch gibt es Unterschiede, je nach dem ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Selbstverständlich können Sie sich in jedem Fall entscheiden, die Kosten für Ihre Therapie selbst zu tragen.
So läuft es ab:
Der Ablauf einer Psychotherapie mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie ist meist folgender:
Betroffene melden sich in der Praxis und können ein erstes Sprechstundengespräch wahrnehmen. Hier wird zunächst nur grob geprüft, ob eine Therapie oder andere Unterstüzungsmöglichkeiten präferiert werden sollte. Manchmal reichen niederschweflige Angebote z.B. in einer Beratungsstelle aus. Manchmal aber erscheint eine teil-/ stationäre Behandlung notwendig. Da auch bei uns in der Praxis eine hohe Nachfrage nach Therapie besteht kommt es nach der Anmeldung im Sekretariat meistens zunächst zu einer Wartezeit.
In den Sprechstundenterminen und sog. Probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“) findet ein Kennenlernen und erste Diagnostik statt. Nach der gemeinsamen Entscheidung, eine Therapie zu beginnen wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme der Stunden gestellt. Hier werden in der Regel 12 bis 60 Sitzungen mit meist einem Termin à 50 Minuten pro Woche oder zwei Wochen beantragt und durchgeführt.
Nach der Klärung der Kostenübernahme wird gemeinsam ein individuelles Modell zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Störung entwickelt, um daraus einen Behandlungsplan abzuleiten, der sich an Ihren persönlichen Zielen orientiert. Gemeinsam wird darauf geachtet, dass die Ziele realistisch erreichbar, konkret zu überprüfen und ethisch vertretbar sind.
Es folgt dann die problem- und zielgeleitete Behandlung entsprechend des Behandlungsplans.
Zum Ende der Therapie folgt eine Selbstkontrollphase, um die erzielten Erfolge im Alltag zu überprüfen, zu stabilisieren und zu verstärken. Gleichzeitig wird an einer effektiven Rückfallprophylaxe gearbeitet, um den Therapieerfolg zu sichern.